Am 6. und 7. Juni 2018 tagte die Justizministerkonferenz unter dem Vorsitz Thüringens in Eisenach auf der Wartburg. Unter dem TOP I.6 „Reform des Betreuungsrechts – Strukturelle Änderungen an der Schnittstelle zum Sozialrecht und qualitätsorientierte Anpassung der Vergütung“ wurde folgender Beschluss gefasst:
>> Beschluss „Reform des Betreuungsrechts
Die Bundeskonferenz der Betreuungsvereine hat sich mit diesem Beschluss beschäftigt und einen Kommentar verfasst:
>> Kommentar der BUKO zum Beschluss
Zur Frühjahrstagung der Jusizminister war auch der Berufsverband der Berufsbetreuer/innen (BDB) vertreten und hat mit einer „Baustelle Betreuung“ auf die momentane Situation im Betreuungswesen hingewiesen. Infos dazu gibt es unter www.baustelle-betreuung.de.