Eine Eingliederungsvereinbarung mit einer Aufforderung zu einer amtsärztlichen Untersuchung bei Zweifeln an der Erwerbsfähigkeit ist rechtswidrig. Das entschied das Sozialgericht Kiel. […]
Bevor eine Eingliederungsvereinbarung abgeschlossen oder ein gleichlautender Verwaltungsakt durch das Jobcenter erlassen werden kann, muss die Erwerbsfähig durch eine amtsärztliche Untersuchung zweifelsfrei feststehen, so das Gericht.