Betreuungsrechtsreform auf Sand gebaut?

Betreuungsrechtsreform auf Sand gebaut?

9. August 2023 Betreuungsrecht 0

Der Gesetzgeber hat 2023 das neue Betreuungsrecht erlassen. Es orientiert sich klar an der UN-Behindertenrechtskonvention, macht die Wünsche der Klient*innen zum zentralen Maßstab des betreuerischen Handelns und stellt die Unterstützte Entscheidungsfindung eindeutig vor stellvertretende Entscheidungen. Für diese Ziele setzen wir uns als Verband schon lange ein.

Gleichzeitig ist die Betreuungslandschaft in Deutschland seit Jahren unterfinanziert. Von der 2019 beschlossenen Vergütungserhöhung von 17 Prozent sind nur 12,3 Prozent bei den Betreuer*innen angekommen. Stark gestiegene Preise für Energie, Personal und Mieten sowie der durch die Reform verursachte Mehraufwand, für den keine Vergütung vorgesehen ist, stellen für viele Betreuungsvereine und selbstständige Berufsbetreuer*innen eine existentielle Bedrohung dar.

Wenn die Politik jetzt nicht handelt, werden viele Berufsbetreuer*innen ihre Tätigkeit aufgeben müssen. Die rechtliche Betreuung in Deutschland droht zu kollabieren. Der jetzt schon erkennbare Mangel an qualifizierter Berufsbetreuung würde sich weiter verschärfen. Unter diesen Umständen können wir zentrale Ziele der Betreuungsrechtsreform 2023 nicht erreichen. Die Sicherung der Qualität in der Betreuung und die weitere Stärkung der Selbstbestimmung der Klient*innen sind in Gefahr.


Das ist fatal und muss sich dringend ändern!

Die Forderungen unseres Berufsverbandes finden Sie hier übersichtlich dargetsellt:

https://www.reform-auf-sand-gebaut.de/forderungen/

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