3.000 Euro jährlich kann derjenige ab 2020 steuerfrei verdienen, der Anspruch auf die Übungsleiterpauschale (oder auch „Übungsleiterfreibetrag“) nach § 3 Nr. 26 Einkommensteuergesetz (EStG) hat. [dazu zählt auch die Aufwandsentschädigung ehrenamtlicher Betreuer*innen] Noch in den Jahren zuvor lag der Betrag bei 2.400 Euro.
Wie Sie die Übungsleiterpauschale in Vereinen richtig anwenden